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Unsere Leistungen

Allgemeine Beratung und Vertretung in Steuersachen

Zu unserem klassischen Tätigkeitsfeld gehört die allgemeine Beratung und Vertretung unserer Mandanten in Steuersachen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Leistungen:

  • Informationen zum Steuerrecht
  • Beratung in Fragen der Gestaltung betrieblicher und privater Rechtsverhältnisse unter steuerlichen Gesichtspunkten
  • Beratung zu steuerlichen Aspekten der Rechtsformwahl bzw. eines Rechtsformwechsels
  • Beratung zur optimalen Steuergestaltung bei Investitionsentscheidungen
  • Besprechungen mit Behörden oder Dritten in abgabenrechtlichen Sachen
  • Teilnahme bei Betriebsprüfungen
  • Prüfen von Steuerbescheiden

Rechnungswesen

Sie können uns mit der Buchführung Ihres Unternehmens beauftragen. Der Umfang unserer ausgeführten Arbeiten richtet sich dabei nach den bereits im Betrieb erbrachten Vorleistungen. Des Weiteren übernehmen wir die Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder des Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss wird unter Beachtung der handelsrechtlichen (HGB) und der steuerrechtlichen Vorschriften erstellt. 

Im Einzelnen umfassen unsere Leistung die Erstellung
  • der Einnahmen-Überschuss-Rechnung,
  • der Eröffnungsbilanz,
  • des Jahresabschlusses mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang und Lagebericht,
  • eines Zwischenabschlusses,
  • einer Auseinandersetzungsbilanz,
  • einer Liquidationsbilanz,
  • eines Erläuterungsberichtes.

Die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Sie und Ihre Mitarbeiter gehört ebenfalls zu unseren Aufgaben.

 Steuererklärungen, Steueranmeldungen, Anträge

Wir fertigen Steuererklärungen für alle Steuerarten und übernehmen für unsere Mandanten die Steueranmeldungen und die Antragsstellung gegenüber den zuständigen Behörden. Darüber hinaus können Sie uns mit der Prüfung bereits angefertigter Steuererklärungen beauftragen.

Antragstellung gegenüber den Finanzämtern

Wir übernehmen für unsere Mandanten die Antragstellung gegenüber den Finanzämtern.

Anträge werden z. B. in den folgenden Bereichen gestellt:

  • Anpassung der Steuervorauszahlungen,
  • Fristverlängerungen,
  • Stundung der Steuerschulden,
  • Erlass von Steuerschulden,
  • Erstattung entrichteter Steuerzahlungen,
  • Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden

Des Weiteren übernehmen wir die Durchsetzung Ihrer Rechte im Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt bzw. bei Klagen vor Finanzgerichten und bei Revisionen vor dem Bundesfinanzhof.

 

   
 
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